AGB
Die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die Vermietung der Ferienwohnung „Feriendomizil Marika“, In den Wiesen 4, 56736 Kottenheim (nachstehend „Vermieter“) an Gäste (nachstehend „Gast“).
Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Vermieter zustande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Vermieter. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
Stand: Mai 2026
§ 1 Stellung des Vermieters; Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen
1.1 Der Vermieter ist Eigentümer und Betreiber der Ferienwohnung „Feriendomizil Marika“ sowie Herausgeber des Internetauftritts unter feriendomizil-marika.de.
1.2 Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten für alle Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlage das vom Vermieter veröffentlichte Angebot ist, sowie für Buchungen auf Grundlage der entsprechenden Angebote im Internet.
1.3 Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, mit dem Gast im Einzelfall andere Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder Regelungen, die von den nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen abweichen oder diese ergänzen.
1.4 Die Unter- oder Weitervermietung der Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
§ 2 Vertragsschluss; Hinweis zum Nichtbestehen bestimmter Widerrufsrechte
2.1 Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener unverbindlicher Auskunft des Vermieters über die Verfügbarkeit, dem Vermieter den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage des Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen im Buchungszeitpunkt.
2.2 Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Vermieter angebotenen Buchungswegen erfolgen, also mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail.
2.3 Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Vermieters beim Gast zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form; auch mündliche und telefonische Bestätigungen sind für den Gast und den Vermieter rechtsverbindlich.
2.4 Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (z. B. E-Mail, Telefon, Online-Buchung) oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht. Es gelten lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) sowie die nachfolgenden Stornierungsbedingungen.
2.5 Im Regelfall übermittelt der Vermieter dem Gast bei mündlichen oder telefonischen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung. Die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages hängt jedoch nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung ab.
2.6 Der die Buchung vornehmende Gast haftet für die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher von ihm angemeldeten Mitreisenden wie für seine eigenen.
2.7 Die maximale Belegungszahl der Ferienwohnung beträgt 5 Personen. Eine darüber hinausgehende Belegung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Kinder zählen ab dem vollendeten 3. Lebensjahr als vollwertiger Gast.
§ 3 Unverbindliche Reservierungen
3.1 Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er kostenlos zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich.
3.2 Ist keine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach § 2 dieser Bedingungen zu einem für den Gast und den Vermieter rechtsverbindlichen Vertrag.
§ 4 Leistungen, Preise, Zahlung
4.1 Die geschuldete Leistung des Vermieters ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung und der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung.
4.2 Die Preise verstehen sich pro Nacht und schließen Endreinigung sowie die Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern ein. Sie sind in Euro angegeben. Eine Umsatzsteuer wird nach § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) nicht ausgewiesen.
4.3 Der Mindestaufenthalt beträgt 2 Nächte. Saisonbedingte Preisanpassungen bleiben dem Vermieter vorbehalten und werden vor Buchungsabschluss mitgeteilt.
4.4 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gilt für die Zahlung:
- 50 % der Buchungssumme sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu zahlen.
- Die restlichen 50 % sind spätestens 7 Tage vor Anreise auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu zahlen.
- Bei Buchungen innerhalb von 6 Tagen vor Anreise sowie am Anreisetag selbst ist der Gesamtbetrag in bar bei Ankunft am Objekt zu entrichten.
4.5 Leistet der Gast die fällige Zahlung trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Gast Schadensersatz gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe der nachstehenden Stornierungsbedingungen zu fordern.
4.6 Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises besteht kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der Unterkunft.
§ 5 Rücktritt durch den Gast; Stornierungsbedingungen; Nichtinanspruchnahme
5.1 Der Gast kann jederzeit vor Beginn des Mietzeitraums vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform (z. B. E-Mail) und wird mit Zugang beim Vermieter wirksam. Eine Rücktrittserklärung in Textform wird dringend empfohlen.
5.2 Tritt der Gast vom Vertrag zurück, kann der Vermieter unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn des Mietzeitraums sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Unterkunft folgende Entschädigungspauschalen verlangen:
- Bei Rücktritt mehr als 14 Tage vor Anreise (Anreisetag nicht eingerechnet): keine Stornierungsgebühr. Bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet.
- Bei Rücktritt 14 Tage oder weniger vor Anreise, bei Nichtanreise sowie bei vorzeitiger Abreise: 50 % des Gesamtbuchungspreises.
5.3 Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
5.4 Nimmt der Gast die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Vermieter zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch – insbesondere durch Nichterscheinen ohne Rücktrittserklärung –, so kann der Vermieter den vereinbarten Mietpreis nach Maßgabe von Ziff. 5.2 verlangen. § 537 BGB (Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen) bleibt unberührt.
5.5 Der Vermieter wird sich nach Treu und Glauben bemühen, die Ferienwohnung im Stornozeitraum anderweitig zu vermieten. Gelingt eine Anderweitvermietung, werden die hieraus erzielten Erlöse mit der Stornierungspauschale verrechnet.
5.6 Dem Gast bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigung.
5.7 Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.
§ 6 Rücktritt durch den Vermieter; Kündigung aus wichtigem Grund
6.1 Wurde zwischen den Parteien eine kostenfreie Rücktrittsmöglichkeit für den Gast ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist auch der Vermieter berechtigt, in diesem Zeitraum vom Vertrag zurückzutreten, sofern Anfragen weiterer Gäste für den gebuchten Zeitraum vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
6.2 Der Vermieter kann den Gastaufnahmevertrag aus sachlich gerechtfertigtem Grund kündigen, insbesondere wenn:
- höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- die Unterkunft unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen (z. B. zur Person des Gastes oder zum Aufenthaltszweck) gebucht wurde,
- der Vermieter begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses gefährden kann.
6.3 Der Vermieter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
6.4 Bei berechtigtem Rücktritt oder berechtigter Kündigung durch den Vermieter besteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
§ 7 An- und Abreise; Schlüsselübergabe
7.1 Die Anreise ist am vereinbarten Anreisetag ab 16:00 Uhr möglich. Eine frühere Anreise ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
7.2 Die Abreise hat am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu erfolgen, damit die Wohnung rechtzeitig für nachfolgende Gäste bezugsfertig hergerichtet werden kann. Eine spätere Abreise ist nur nach vorheriger Absprache möglich und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
7.3 Der Samstag kann als Anreisetag, jedoch nicht als Abreisetag gewählt werden.
7.4 Die Schlüsselübergabe erfolgt persönlich oder nach gesonderter Vereinbarung. Bei Verlust des Schlüssels ist der Gast verpflichtet, dem Vermieter die durch den Austausch entstehenden Kosten zu ersetzen.
§ 8 Pflichten des Gastes; Hausordnung; Mängelanzeige
8.1 Der Gast verpflichtet sich, die überlassene Ferienwohnung sowie das Inventar pfleglich und schonend zu behandeln.
8.2 Die zur Ferienwohnung gehörende Hausordnung ist Bestandteil des Gastaufnahmevertrages. Sie wird dem Gast auf Wunsch vor Buchung übermittelt und liegt in der Wohnung aus. Sie gilt für den Gast und alle Mitreisenden.
8.3 Schäden, die während des Aufenthalts an Wohnung oder Inventar entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Gast haftet für sämtliche Schäden, die er, Mitreisende oder Besucher schuldhaft verursachen.
8.4 Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber dem Vermieter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen ergebende Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
8.5 Das Rauchen im Inneren der Ferienwohnung ist nicht gestattet. Auf dem Balkon ist Rauchen unter Beachtung des Brandschutzes erlaubt; die Entsorgung von Zigarettenresten hat in dafür vorgesehenen Behältnissen zu erfolgen.
8.6 Haustiere sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
8.7 Die ortsüblichen Ruhezeiten sowie die in der Hausordnung festgelegten Regelungen sind einzuhalten.
§ 9 Haftung des Vermieters
9.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt, soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Gastes resultiert oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
9.2 Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters beschränkt auf Schäden, die der Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
9.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren; die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
9.4 Der Vermieter haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von in die Ferienwohnung eingebrachten Sachen, soweit dies nicht auf einem vom Vermieter zu vertretenden Umstand beruht.
9.5 Für Fahrzeuge, die auf dem Grundstück oder auf nicht zugewiesenen Stellplätzen abgestellt werden, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Gastes erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Gastaufnahmevertrages und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
§ 11 Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung
11.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
11.2 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.
11.3 Der Vermieter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass eine Teilnahme an der Verbraucherstreitbeilegung für den Vermieter nicht verpflichtend ist und der Vermieter nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gastaufnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
— Ende der Gastaufnahmebedingungen —
